106 UrhG:

"Wer in anderer als den gesetzlich zugelassenen Fllen ohne Einwilligung des Berechtigten
ein Werk oder eine Bearbeitung oder oder Umgestaltung eines Werkes vervielfltigt, verbreitet
oder ffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."

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